Seite der Landesregierung zur MSS: MSS RLP
Berechnung der Abiturnote: MSS RLP Abiturqualifikation
Keine 2 KF wenn kein Künstlerischer LK??
- vier Kurse in Deutsch
- vier Kurse in einer fortgeführten Fremdsprache
- vier Kurse in Mathematik
- vier Kurse in einer Naturwissenschaft
- vier Kurse in einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach
- ein Kurs in einer zweiten Fremdsprache oder in einer zweiten Naturwissenschaft oder in Informatik;
- zwei Kurse in einem künstlerischen Fach
- (Nur für G9 gilt: Ist innerhalb der Pflichtstundenzahl kein künstlerisches Fach durchgehend belegt worden, so sind die Kurse im künstlerischen Fach aus den Halbjahren 12/1 und 12/2 einzubringen. Wird dieses Fach in der Jahrgangsstufe 13 fortgeführt, so kann auch dieser Kurs eingebracht werden.).
- Insgesamt 35 Kurse
- in allen drei Leistungsfächern jeweils die vier Kurse der Qualifikationsphase. Die Kurse von zwei Leistungsfächern werden doppelt gewertet.
- Der Leistungskurs mit der niedrigsten Punktsumme und die Grundkurse werden einfach gewertet.
- im vierten und gegebenenfalls fünften Prüfungsfach jeweils die vier Kurse der Qualifikationsphase.
- Zusätzlich zu den 35 Kursen kann das Ergebnis einer Facharbeit in einem der drei Leistungsfächer, die Punktzahl einfach gewertet, eingebracht werden, wenn sie mit mindestens fünf Punkten bewertet wurde.
- Das Gesamtergebnis im Block I (E I) berechnet sich wie folgt: EI = (P/44) • 40
- Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird mathematisch gerundet.
- Ein mit 0 Punkten abgeschlossener Kurs darf nicht eingebracht werden.
- Es dürfen höchstens 7 Kurse mit weniger als 5 Punkten eingebracht werden.
- Es können höchstens drei Kurse des Grundfaches Sport eingebracht werden. War der Prüfling vom Sportunterricht befreit und musste stattdessen ein anderes Grundfach belegen, können bis zu vier Kurse dieses Faches eingebracht werden.
- Sonstige
- Bei vier Abiturprüfungsfächern (ohne BLL) werden die Prüfungsergebnisse in allen vier Prüfungsfächern fünffach gewertet.
- Bei fünf Abiturprüfungsfächern bzw. bei vier Abiturprüfungsfächern und Besonderer Lernleistung werden die jeweiligen Ergebnisse vierfach gewertet.
- Soweit in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft wird, werden die Punkte der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 gewichtet
- Bei einem nicht ganzzahligen Gesamtergebnis wird ab der Dezimalen 5 aufgerundet
- Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote
- Durchfallmethoden